Ab sofort dürfen Produkte des Sportartikelherstellers Adidas über Internetmarktplätze wie Ebay und Amazon verkauft werden. Im vergangenen Jahr war das Bundeskartellamt dem Verdacht nachgegangen, der Konzern habe durch seine Vertriebsbestimmungen und Verkaufsbeschränkungen den Onlinehandel behindert: Adidas untersagte E-Plattformen den Handel mit eigenen Produkten, da man diese dort nicht „optimal präsentiert“ sehe. Nachdem mehr als 14.000 Händler die Petition der Initiative Choice in E-Commerce unterzeichnet hatten, die auf eben diese Wettbewerbsfreiheit im Onlinehandel plädiert, lockerte das Unternehmen nun die Regeln.
Das bisherige Verbot habe einigen Händlern deutliche Nachteile gebracht. „Viele fragen nun, ob und wie sie Schadenersatz fordern können“, so Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbands Onlinehandel (BVOH). „Ihr Umsatz brach ein, weil sie anderthalb Jahre nichts von Adidas verkaufen konnten. Es gab Insolvenzen.“
Trotz der Änderung der E-Commerce-Klauseln ist das Ziel des BVOH noch nicht erreicht, da noch immer viele Hersteller den Fachhändlern einen Onlinevertrieb untersagen. Man werde als Bundesverband Onlinehandel daher weiter aktiv bleiben. „Entscheidend wird sein, welche Online-Strategie Adidas jetzt einnehmen wird.“ Sollte das Unternehmen künftig Ware direkt über Amazon verkaufen, hätte das denselben wettbewerbsbeschränkenden Effekt, glaubt Philipp Puttkammer, Intersport-Händler.
Neben den noch immer andauernden Ermittlungen gegen Adidas führt das Bundeskartellamt diese auch gegen Asics, darüber hinaus stehe Rivale Nike in der Kritik.
Adidas beugt sich Kartellamt
/ 02.07.2014Seit letztem Jahr ermittelte das Bundeskartellamt gegen den Sportartikelhersteller Adidas wegen Verkaufsbeschränkungen im E-Handel. Eine Petition erwirkte nun…

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