Adidas beansprucht Streifen für sich

  /  26.02.2016

Adidas kann die Markenrechte verteidigen: Die ikonischen seitlichen Streifen am Schuh dürfen künftig von keinem anderen Label genutzt werden…

Ob zwei oder drei Streifen – Adidas hat das ikonische Querstreifen-Design für sich beanspruchen können. Etwa sieben Jahre dauerte ein Rechtstreit mit dem Unternehmen Shoe Branding Europe, das zwei parallel verlaufende Streifen, die – anders als bei Adidas – von der Sohle Richtung Knöchel verlaufen, als Gemeinschaftsmarke für Schuhe beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt eintragen ließ. Adidas legte Widerspruch ein, ohne Erfolg, und wandte sich schließlich an den Europäischen Gerichtshof, mit Erfolg. Shoe Branding Europe gab nicht auf, nun wurde der Beschluss allerdings erneut bestätigt und Adidas das alleinige Nutzungsrecht für Querstreifen eingeräumt. Rechtsmittel sind nicht möglich.

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