Aktuelle Umfragen des Handelsverbandes Deutschland (HDE) zeigen, dass zwar knapp mehr als 70% der vom Lockdown betroffenen Handelsunternehmen staatliche Unterstützung bekommen haben, diese seien aber deutlich zu niedrig, um das wirtschaftliche Überleben zu sichern. So ergab eine HDE-Umfrage, dass die Händlerinnen und Händler im vergangenen Jahr durchschnittlich 11.000 Euro an Hilfszahlungen bekommen haben. Angesichts dessen fordert der HDE die Bundesregierung auf, die angekündigten Verbesserungen bei den Corona-Hilfen schnell und konsequent vorzunehmen.
Für den Modehandel steht dabei die Möglichkeit der Abschreibungen von Saisonware im Mittelpunkt. Künftig soll der Einkaufspreis der im anstehenden Frühjahr nicht mehr verkäuflichen Winterware bei der Antragsstellung für Überbrückungshilfe zu den Fixkosten gerechnet werden dürfen. „Das ist ein wichtiger Schritt, um die spezielle Situation der Bekleidungsbranche vernünftig bei der Ermittlung des Unterstützungsbedarfs zu berücksichtigen“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Außerdem gehe es nach wie vor darum, größere Handelsunternehmen nicht zu vergessen. Anträge auf Überbrückungshilfe dürfen aktuell nur Unternehmen stellen, die nicht mehr als 500 Mio. Euro Jahresumsatz machen. Diese Obergrenze soll nun auf 750 Mio. Euro angehoben werden. „Es ist nicht zu verstehen, warum größere Handelsunternehmen weniger hilfsbedürftig sein sollen als kleinere. Im aktuellen Lockdown sind Händler aller Größen geschlossen und können keinen Umsatz mehr machen“, so Genth. Auch bei kleineren Einzelhändlerinnen und -händlern gebe es Nachbesserungsbedarf: Es sei beispielsweise nach wie vor kein Unternehmerlohn vorgesehen.
Eine weitere HDE-Umfrage zeigt, dass knapp mehr als drei Viertel der Händler per E-Mail oder Telefon für ihre Kundinnen und Kunden da sind, 60% die sozialen Medien bespielen, 36% mit einem eigenen Onlineshop präsent sind und knapp ein Viertel Waren über Online-Plattformen und Internetmarktplätze anbietet. Weitere 10% sind auf regionalen Online-Marktplätzen aktiv.
Update, 1. Februar 2021: Die EU-Kommission hat die Obergrenze für die Fixkostenzuschüsse bis Ende dieses Jahres auf 10 Mio. Euro angehoben; bislang lag diese bei 3 Mio. Euro.
Abschreibung von Saisonware: „wichtiger Schritt“
/ 27.01.2021Der Einkaufspreis von im Frühjahr nicht mehr verkäuflicher Winterware kann bei der Überbrückungshilfe zu den Fixkosten gerechnet werden. Der HDE fordert zudem…

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