Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg soll im Streit um die Markenrechte zwischen dem Rucksackhersteller Seven Spa und dem zur VF Corporation gehörenden Denim-Label 7 for all mankind eine Entscheidung gefällt haben, derzufolge letzteres die Zahl Sieben im Markennamen nicht mehr ausschreiben darf. Grund für den Rechtsstreit sei die hohe Verwechslungsgefahr bei dem phonetischen Gleichklang des Anfangswortes.
Bereits 2005 soll der Jeanshersteller 7 for all mankind für eine Ausschreibung der Sieben im Markennamen in Europa für eine Vielzahl von Produkten wie Schmuck, Gürtel, Koffer und Rucksäcke plädiert haben, 2006 folgte der Einspruch des Rucksackherstellers Seven Spa, der von einem niedrigeren EU Gerichtshof aufgrund der Ähnlichkeit der Namen, die jedoch nicht signifikant genug sei, abgelehnt worden sei. Im Jahr 2011 solle das Gericht der Europäischen Union das Urteil revidiert und mit Wirkung vom 21. Februar 2013 zugunsten von Seven Spa entschieden haben. Der Rechtsspruch ist unanfechtbar.
