2G- & 3G-Regeln im Einzelhandel

  /  16.11.2021

In Sachsen gilt in Kürze die 2G-Regel im Einzelhandel; in Baden-Württemberg die 3G-Regel. Grund ist das Erreichen der Überlastungsstufe in den Krankenhäusern…

Sachsen und Baden-Württemberg setzen strengere Corona-Regeln um. Mit einer Wocheninzidenz von 759,3, 1.524 mit Corona-Erkrankten belegten Betten auf Normalstationen und 343 auf Intensivstationen ist in Sachsen die Überlastungsstufe erreicht. Bei drei Tagen in Folge treten ab dem übernächsten Tag neue Einschränkungen in Kraft, darunter die 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) im Einzelhandel, ausgenommen Geschäfte für die Grundversorgung. Bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Menschen in Innenräumen soll die 2G+-Regel Anwendung finden. Auf Weihnachtsmärkten soll in den Verweilbereichen generell eine 2G-Pflicht gelten und nicht mehr erst ab 1.000 Personen.

In Baden-Württemberg soll ab Mittwoch, 17. November 2021, die 3G-Regel im Einzelhandel gelten. Neben Geimpften und Genesenen dürfen Personen mit negativem Schnell-Test die Stores betreten. Laut dem HDE könnten 2G- oder 3G-Regeln im Einzelhandel die gleichen Auswirkungen haben wie ein Lockdown.

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