René Benko: zweieinhalb Jahre Haft

  /  23.09.2026

Das Landesgericht Innsbruck hat René Benko im wiederholten Verfahren zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt…

Das Landesgericht Innsbruck hat für René Benko eine neue Gesamtfreiheitsstrafe von 30 Monaten verhängt. Der frühere Signa-Gründer wurde im wiederholten Verfahren auch wegen einer Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für ein Haus in Innsbruck schuldig gesprochen.

Der erneute Prozess war nötig geworden, nachdem der Oberste Gerichtshof im Juli den ursprünglichen Schuldspruch in einem ersten Punkt bestätigt, einen Teilfreispruch zur Mietvorauszahlung aber aufgehoben hatte. In dem ersten Punkt ging es um eine Überweisung von 300.000 Euro an Benkos Mutter Ende 2023.

Das Landesgericht musste deshalb über den zweiten Anklagepunkt erneut entscheiden und anschließend eine neue Gesamtstrafe festsetzen. Das Strafmaß liegt damit sechs Monate über der zunächst verhängten Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Im Punkt weiterer vorausgezahlter Betriebskosten für das Haus sprach das Gericht Benko frei.

Benko bekannte sich nicht schuldig. Nach Angaben von Reuters erklärte er, er sei zur Zeit der Zahlungen davon ausgegangen, dass eine Sanierung der Signa-Gruppe noch gelingen könne. Seine Untersuchungshaft seit dem 23. Januar 2025 wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet.

Das Verfahren gehört zu den strafrechtlichen Folgen des Zusammenbruchs der Signa-Gruppe. Gegen Benko laufen weitere Ermittlungen und Verfahren. In einem separaten Insolvenzverfahren war er im Dezember 2025 zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Key Facts
Person: René Benko
Unternehmen: Gründer der Signa-Gruppe
Gericht: Landesgericht Innsbruck
Urteil: 22. September 2026
Gesamtfreiheitsstrafe: 30 Monate
Vorheriges Strafmaß: zwei Jahre
Erster Schuldspruch: Überweisung von 300.000 Euro an Benkos Mutter
Wiederholter Anklagepunkt: Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro
Freispruch: weiterer Punkt zu vorausgezahlten Betriebskosten
OGH-Entscheidung: Juli 2026, erster Schuldspruch bestätigt und Teilfreispruch aufgehoben
Untersuchungshaft: seit 23. Januar 2025, wird angerechnet
Weitere Verfahren: Ermittlungen und Anklagen im Signa-Komplex laufen
Separates Urteil: Dezember 2025, 15 Monate Haft auf Bewährung

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