Mindestlohn – das Mindeste?

  /  11.11.2013

Zunächst schrien alle laut „ja“, als es um das Thema Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ging; allen voran der Gewerkschaftsverband Ver.di. Wie aus der Euphorie ein Thema mit Bedenklichkeitsfaktor wurde – ein Kommentar von Lara Schotten…

8,5 Euro/Stunde – an dieser Zahl kommt man seit geraumer Zeit nicht mehr vorbei, so penetrant wird sie sowohl von Unterstützer- als auch von Verfechterseite in der Öffentlichkeit verkauft. Ein flächendeckender Mindestlohn soll her plus das kleine Wörtchen „gesetzlich“ als Prädikat für die Dringlichkeit…und Einhaltungspflicht. Der Grund? Rund 20% der Erwerbstätigen in Deutschland arbeiten derzeit im unteren Lohnsegment, allein im Bereich „Konsumnahe Dienste“ (Handel) schuften 22% für ein Gehalt unter 8,5 Euro, 33% unter 10 Euro; seit 2005 kommt die Gruppe der Leiharbeiter, die teilweise 50 bis 60% ihres Gehaltes an ihre Leiharbeitsfirmen – Drückerkolonnen 2.0 – zurückgeben müssen, hinzu. Seither ist die Zahl der Arbeitslosen um zwei Millionen unter 3 Millionen gesunken. How come? Ein so genannter Niedrigpreissektor entstand, Deutschland überkam eine Minijob-Welle, die insbesondere im Dienstleistungsgewerbe großen Anklang fand – aus der Schockstarre, in der sich unser Land aufgrund hoher Erwerbslosigkeitszahlen befand, war man erwacht. Endlich konnte man sagen: Der Wirtschaft geht es wieder gut, gemessen daran, dass in Deutschland ja so viele Menschen erwerbstätig sind. Doch nur, weil jemand einen Job hat, steht er/sie finanziell gesehen noch lange nicht auf eigenen Beinen.

Die Situation aus Sicht des Laien: „Es gibt eine Menge Menschen, die mithilfe eines enorm geringen Lohnes ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen, zusätzliche Sozialleistungen  beziehen und/oder am Rande der Armutsgrenze leben. Da muss doch eine gesetzliche Regelung her.“ Ein Blick hinter die Kulissen zeigt – so einfach ist es leider nicht. Die Forderung nach einer einheitlichen Grenze ist in der Theorie die Lösung für viele Probleme, in der Praxis ist sie aber ein waghalsiges Experiment der Politik, das nicht – wie Ver.di glaubt – als „ein eigenständiges Konjunkturprogramm für die deutsche Wirtschaft“ wirkt, sondern sich laut neuester Erhebungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung sogar als glattes Gegenteil entpuppen könnte.

Denn nur, weil ein schöner Gesetzesentwurf auf dem Tisch liegt, der in Erinnerung an selbige Debatte in Bangladesch ein Stück Gerechtigkeit impliziert, ist er noch lange nicht genauso in die Tat umsetzbar. Es gibt mehr Methoden als unbezahlte Überstunden, Schwarzarbeit oder langjährige Werkverträge für Minijobber, um diese Idee zu unterwandern. Warum? Aus Angst vor Gewinnverlusten und steigender Preise, die weniger Kunden bereitwillig zahlen wollen. Strikte Kontrollen, viel mehr als das Stempelkartenprinzip früherer Jahrzehnte, müssten die Einhaltung der Bestimmungen in den Betrieben sichern, doch wie und vor allem wer soll das tun? Schafft man eine neue staatliche Stelle oder eine eigene Institution? Selbstverständlich steht und fällt das Thema mit Gewerkschaften, Betriebsräten und Arbeitnehmervertretern, laut SOEP-Daten (Sozio-oekonomische Panel) sind jedoch lediglich ein Drittel aller Beschäftigten, die unter der Lohngrenze von 8,5 Euro pro Stunde liegen, in Betrieben tätig, die einen eignen Betriebsrat besitzen. Dies lässt sich insbesondere auf die Veränderung der Beschäftigungsstruktur weg von größeren Unternehmenseinheiten hin zu kleineren betrieblichen Strukturen zurückführen, in denen der gewerkschaftliche Einfluss von nur geringem Ausmaß ist. Die großen Firmen wie Karstadt wieseln sich aus den Tarifbindungen heraus, kleine treten erst gar nicht ein. Also wo setzt man an?

Während Ver.di streikt und glaubt, dass mithilfe eines Mindestlohns der gesamten deutschen Wirtschaft geholfen wäre und man einen Kaufkraftzuwachs von 19 Milliarden Euro generieren könne, warnen neueste Studien vor der Kehrseite der Medaille. Es ist recht wahrscheinlich, dass Betriebe mit der Anhebung der Lohnkosten auch die Warenpreise erhöhen müssen, Kunden diese nicht zahlen wollen – ergo keine Zuwächse von 19 Milliarden –, das Unternehmen keine Gewinne erzielt und Insolvenz anmelden muss. Zurück blieben Tausende Arbeitnehmer, die keinen gesetzlichen Mindestlohn mehr benötigen, weil sie keinen bezahlten Job mehr haben. Dann wäre zwar die Lohnungleichheit im ersten Schritt reduziert worden, nicht aber die Einkommensungleichheit und ebenfalls das Armutsrisiko nicht. Eine Lösung kann, so desolat es für den Moment auch ist, nicht flächendeckend und in dem geforderten Ausmaß, sondern nur sukzessive und selektiert nach bestimmten Kriterien funktionieren, um auf Dauer Erfolg zu versprechen. So wird das Thema zur Feuertaufe der neuen Regierung – doch abgesehen vom ethischen Anspruch, dem man gerecht zu werden versucht, sollte die Domain bitte eines bleiben: eine Frage der Lohn-, nicht aber der Sozialpolitik.

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