Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat im Streit um das markante rote Stofffähnchen an Jeans der Marke Levi’s eine Entscheidung gefällt und zugunsten des Denim-Brands entschieden. Diese hatte gegen eine Einzelhändlerin geklagt, die seit November 2001 Jeans verkaufte, auf deren Gesäßtaschen ein ähnlich aussehendes, rechteckiges Stoffstück, allerdings rechts anstelle von links wie bei Levi’s, angebracht war.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg soll nun die Klage auf Unterlassung durch das Unternehmen bestätigt und die gegen das Urteil vom 18. November 2010 eingereichte Revision der Gegenanklägerin abgewiesen haben. Zudem soll die Händlerin die Kosten des Verfahrens tragen.