Kartellamt: Online-Vertriebsbeschränkungen rechtswidrig

  /  27.08.2015

Das Bundeskartellamt geht gegen die Versuche von Marken vor, den Vertrieb online zu beschränken und setzt so auch Asics Grenzen…

Das Bundeskartellamt in Bonn hat nach einem fast drei Jahre dauernden Ermittlungsverfahren entschieden, dass Marktplatzverbote und Beschränkungen des Internetvertriebs rechtswidrig sind. Diese hatte der Sportartikelhersteller Asics in seinen Vertriebsbestimmungen vorgesehen und so insbesondere kleinere und mittlere Vertragshändler beim Online-Vertrieb rechtswidrig eingeschränkt, heißt es. Das Unternehmen hat die Klauseln inzwischen geändert, die Entscheidung sei jedoch über den Einzelfall hinaus von Bedeutung, heißt es laut dem Bundeskartellamt.

Sie bedeutet für Onlinehändler, dass sie ihre Waren in Zukunft ungehindert über Marktplätze wie Amazon oder Ebay sowie Preis-Suchmaschinen vertreiben dürfen. „Eine gute, ein wichtige, eine richtige Entscheidung des Bundeskartellamts. Das führt zu mehr Rechtssicherheit für den Onlinehandel. Viele deutsche Gerichte werden diese Entscheidung als Grundlage ihrer Rechtsfindung nutzen. Dafür haben wir jahrelang gearbeitet“, so Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. Online-Beschränkungen schaden insbesondere auch stationären Händlern im ländlichen Raum, denen so ein Vertriebskanal abgeschnitten wird. 

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