Gericht verbietet Nutzung der Marke Fit Flop

  /  20.07.2010

Das Landgericht Düsseldorf hat die Benutzung der Marke Fit Flop für Schuhwaren in Deutschland untersagt. Die Bernd Hummel Holding, hinter der das Label Flip Flop steht, hatte Klage wegen Markenrechtsverletzung eingereicht.

Fit Flop

Die Benutzung der Marke Fit Flop wurde jetzt vom Landgericht Düsseldorf in Deutschland untersagt. Im Oktober 2009 hatte die Bernd Hummel Holding, die hinter der Marke Flip Flop steht, Klage wegen Markenrechtsverletzung aufgrund von Verwechslungsgefahr eingereicht. Das Gericht entschied nun, dass das Brand Fit Flop nahezu identisch zur deutschen Marke Flip Flop sei. Der Einwand, es handele sich bei Flip Flop vielmehr um eine Beschreibung für Sandalen, wurde zurückgewiesen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da die Möglichkeit der Berufung besteht. 

Sascha Hitti, der mit der Fit x 2 GmbH die Distribution von Fit Flop in Deutschland verantwortet, teilte gegenüber 1st-blue mit, dass die Anwälte sich um die Angelegenheit kümmerten. Eine weitere Stellungnahme wollte man zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht abgeben. Seit vergangenem Winter vertreibt die Fit x 2 GmbH die Produkte mit der Fit Flop Technologie unter dem Markennamen Fit Wear. Auch von Seiten der Hummel Holding war nicht zu erfahren, ob das aktuelle Urteil, das nur für Deutschland gilt, durch weitere Klagen auch in anderen Märkte, in denen die aus Großbritannien stammende Marke Fit Flop vertreten ist, durchgesetzt werden soll. Man wolle den Ausgang der aktuellen Verhandlung zunächst abwarten, hieß es auf Anfrage gegenüber 1st-blue.

 

 

 

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