Converse erstreitet Urteil gegen Vertreiber von Chuck-Fälschungen

  /  27.08.2010

Der Kampf gegen den Vertrieb gefälschter Converse-Produkte trägt Früchte. Das Landgericht Braunschweig hat jetzt der Wilh. Hamm GmbH & Co. KG, die unter anderem die Reno-Gruppe mit Schuhen beliefert hatte, den Vertrieb von Chuck Taylor-Plagiaten untersagt.

Original Chuck Taylor

Bei den gemeinsamen Bemühungen von Converse Inc. und dem deutschen Lizenznehmer, der All Star D.A.CH. GmbH, gegen den hiesigen Vertrieb von gefälschten Produkten der Marke ist ein Erfolg gelungen: Das Landgericht Braunschweig hat nun ein Urteil erlassen, durch welches das Großhandelsunternehmen Wilh. Hamm GmbH & Co. KG, das an verschiedene Unternehmen wie die Reno-Gruppe Converse-Plagiate verkauft hatte, verpflichtet wird, den Vertrieb gefälschter Chuck Taylor-Modelle zu unterlassen und Schadenersatz an die in Neuss sitzende All Star D.A.CH. GmbH zu leisten. „Für Converse Inc. und deren deutsche Lizenznehmerin, die All Star D.A.CH. GmbH, hat der Kampf gegen den Vertrieb gefälschter Chuck Taylor-Schuhe im Rahmen ihrer gemeinsamen Markenschutzbemühungen höchste Priorität“, heißt es in einem Schreiben aus Neuss zu der Fälschungsproblematik.

Gegen diverse deutsche Cash & Carry-Märkte und Einzelhandelsunternehmen seien im Laufe der letzten anderthalb Jahre bereits einstweilige Verfügungen erstritten worden, die den Verkauf gefälschter Produkte untersagten, so heißt es von Converse-Seite weiter. So befinden sich einstweilige Verfügungen in Kraft gegen die Metro Cash & Carry Deutschland GmbH, die Real SB-Warenhaus GmbH, die OHG Fegro/Selgros Gesellschaft für Großhandel mbH & Co. sowie die Handelshof Management GmbH. Gegen einige dieser Firmen laufen derzeit außerdem Hauptsacheverfahren, in denen bislang allerdings kein Urteil erging.

Nicht alle sich in Kraft befindlichen einstweiligen Verfügungen führen jedoch zu nachhaltigem Erfolg. So hat die Metro Cash & Carry Deutschland GmbH beispielsweise den Verkauf gefälschter Chuck Taylor-Schuhe fortgesetzt, weswegen das Landgericht Hamburg im vergangenen Oktober ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro gegen das Unternehmen verhängte. Die Metro Cash & Carry Deutschland hat gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde eingelegt.

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