Biba wird eingestellt

  /  08.12.2017

Seit Mai dieses Jahres befand sich das Unternehmen Biba im Schutzschirmverfahren, nun muss der Geschäftsbetrieb eingestellt werden…

Das 1963 gegründete Gelsenkirchener Unternehmen Biba kann nicht fortgeführt werden. Die geplante Sanierung sei letztlich am schlechten Marktumfeld und mangelnder Bereitschaft der Mitarbeiter, auf Gehalt zu verzichten, gescheitert, sagt der zum Insolvenzverwalter bestellte Rechtsanwalt Georg Kreplin. „Auf der Gläubigerversammlung am Montag, den 4. Dezember, wurde die Einstellung des Geschäftsbetriebs bestätigt. Das hat die Kündigung aller rund 480 Mitarbeiter zur Folge, ebenso die Schließung aller etwa 130 Biba-Shops. Diese bleiben noch für einen Ausverkauf bis Ende des Jahres geöffnet“, so Kreplin.

Biba sei in einem allgemein schwierigen Umfeld  im Textileinzelhandel in eine wirtschaftliche Krise geraten. Kunden hätten weniger Mode gekauft, der Boom im Onlinehandel sei zugleich gestiegen, prominente Einzelhandelsflächen und viele Mitarbeiter hätten zu hohen Kosten geführt, nennt der Rechtsanwalt einige Gründe für die Insolvenz. Auch eine Sanierung in Eigenverwaltung habe nicht zum gewünschten Erfolg geführt; Kreplin hatte in dem Verfahren bereits als Sachwalter fungiert. „Die schlechte Lage im Handel hat letztlich alle Sanierungsbemühungen im Keim erstickt, aber auch die fehlende Bereitschaft der größtenteils tariflich gebundenen Mitarbeiter, Lohnkürzungen hinzunehmen, hat die Situation nicht vereinfacht.“ Er habe alles daran gesetzt, noch eine Lösung für das insolvente Unternehmen zu finden. Im Mai 2017 hatte sich Biba „vorsorglich dazu entschieden, das Unternehmen durch ein Schutzschirmverfahren umfassend und selbstbestimmt zu sanieren“.

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